29.07.2020

Eine Anmerkung zu diesem Link: https://www.sauerbier-bestattungshaus.de/aktuelles/2014/warnung-vor-gesetzeswidriger-werbung-urne-zu-hause

1. Es gab vom Bundesverband deutscher Bestatter – BDB – nie eine Klage gegen den Bericht in RTL-Extra!
2. Die Klage vom BDB erfolgte, weil auf meiner Internetseite stand: Urne legal zu Hause oder wo sie möchten.
Aus einer Abmahnung die nur um das Wort „legal“ ging wurde dann in der Folge, weil ich die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.500 € nicht bezahlte eine Klage.

Hier wurde die Klage so hoch angesetzt, dass diese Klage nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Es war dann das Landgericht zuständig.
Beim Landgericht wir nur über Anwälte agiert und man kann sich nicht selbst verteidigen.

Meine Anwältin erschien nicht zum Termin und somit wurde ich mit „Versäumnisurteil“ verurteilt und das, obwohl ich nach der Abmahnung schon am selben Tag den Text auf meiner Seite entsprechend geändert hatte.

Mir ist seit langem klar, dass diese Klage nur ein Aufhänger war um mich mundtot zu machen.

Das ganze Spiel ging dann später weiter und das Aktenzeichen 961 JS 107/14 hat mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun.
Hier versuchte dann der BDB mir eine Urkundenfälschung zu unterstellen, dass ich eine Geldbuße von 200 € nicht bezahlt hätte.

Ich könnte über die Machenschaften des BDB einen Roman schreiben und kaum ein Mensch würde verstehen, was da passiert.

Meine Anzeige wegen übler Nachrede gegen den BDB wurde vom Gericht nicht verfolgt. Hier heißt es dann einfach: Das liegt nicht im öffentlichen Interesse.

Ich schenke es mir, gegen den BDB eine private Klage zu erheben, da es nur Geld kostet und es würde sicher zu einem aufreibenden Nervenkrieg.
Das muss ich mir nicht antun.

Ich bin, wenn ich es richtig betrachte, lt. Urteil des Richters in Köln, die einzige Person, die jetzt die Wörter „Urne zu Hause“ nicht mal auf seiner Webseite verwenden darf.

Sollte jetzt zu dieser Situation, dass ich diese Wörter doch verwende, wieder der BDB versuchen mir eine Klage ans Bein zu hängen, dann gehe ich bis zum Bundesgerichtshof und dann wird meine Seite noch bekannter, denn dann wird von mir auch die Presse und das TV eingeschaltet.
Denke aber, man hat jetzt auch beim BDB begriffen, dass ich mich nicht unterkriegen lasse und seit ca. 2014 hat man nichts mehr versucht.

Die Angelegenheit, wegen der Urkundenfälschung wurde dann auch nicht mehr verfolgt. Eigentlich schade, denn da hätte ich vor Gericht mich wirklich köstlich amüsiert.

Der einzige Part der richtig ist, ist dieser Satz:
Bestatter, die mit der „Urne zu Hause werben“, können ebenfalls wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Aber, wie das im Leben oft so ist, kommen genau über diese Seite Menschen zu der „bösen“ Frau Hoerner.   😊
Herr Sauerbier macht somit Werbung für mich.  
😊

Das liegt in der Natur der Sache, dass man schauen möchte, was ich denn treibe und dann erkennen viele Menschen, dass das ein Weg ist, den sie auch selbst gerne gehen wollen und erzählen mir, wie sie auf meine Seite gekommen sind. Ist doch auch super, oder?   😊

So, nun hast Du wieder viel erfahren und ich hoffe, Du bist nicht schockiert.

Dann habe ich noch diesen Text auf dem BLOG gefunden: Datum 07.08.2012
248 Föten in der Uraine, Russland gefunden

Mit lieben Grüßen

Ingrid

Sternenkind.info, weil Du die 248 Föten erwähnst, das ist keine Einzelfall, sondern die Regel, siehe entsorgt ueber den Hausmuell, Russland und vor der 18. SSW gestorben.

 

Ich kann daher Hebammen verstehen, das sie bei still geborenen Kindern kein Gewicht und keine Länge feststellen, denn damit hat das vor der 18. SSW still geborene Kind die größten Chancen, der Totenbeschau und daher anschließend einem Begräbnis zugeführt zu werden inkl. Dokumentation am Standesamt als Person, als tot geboren, als Totgeburt.

 

Das Bestattungsrecht ist in jedem Bundesland/ Kanton anders. Wenn Fehl- und Totgeburten definiert sind, dann entweder über das Gewicht oder die Länge.

 

Eine andere Schnittstelle ist der behandelnde Arzt oder Ärztin, denn sie entscheidet über die Zuführung zu Forschung, Transplantationsmedizin oder Totenbeschau. Totenbeschau (oder die Ausstellung des Leichenbegleitscheines ohne Totenbeschau, in Wien üblich bei Armenbegräbnissen von Fehlgeburten 1 und 2) ist der erst Akt zu einem Begräbnis oder Urnenbestattung.

Jene, die mit Teilen oder als Ganzes vor der 18. SSW verstorbenen Kindern handeln, sprechen vom menschlichen Gemüse.

 

Wenn Angehörige ein Begräbnis in Auftrag geben, wird immer eine Totenbeschau verrechnet!

 

Ich möchte erreichen, dass die Frauen in jedem Fall gefragt werden müssen, welchen Weg sie sich für ihr still geborenes Kind sich wünschen, auch dann wenn die stille Geburt durch den frühen Abbruch einer SS erreicht wurde.

 

Weil Du gemeint hast in D sei es anderst: Es zählt auch in D  vorrangig die Ansage des Erziehungsberechtigten Elternteiles, siehe Sorgeberechtigter darf über Bestattungsort eines Kindes bestimmen.  Und wer ist der obsorgeberechtigte Elternteil bei einem während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern? Die Mutter! Daher nannte ich die eine webseite "Begräbnis im Auftrag der Mutter". Natürlich können auch alle anderen Angehörigen den Bestattungsauftrag bei einem Sternenkind geben, doch dann wird es so gehandhabt, als wäre die Mutter damit einverstanden. 

 

1983: bei einem meiner Söhne hatte es der Vater eilig, unser Kind am Standesamt mit meinen Unterlagen an zu melden. Ich dachte "Hurra, er nimmt mir einem Behördengang ab!". Doch dem war nicht so: am Standesamt gab er unserem Sohn einen anderen Vornamen. Gegen diese seine Entscheidung hätte ich 14 Tage lang Einspruch erheben können! Ich habe es nicht getan, weil ich von diesem Recht zu spät Kenntnis erhielt.

 

Achtung: selbst wenn der Sorgeberechtigte Elternteil bei seinem eigenen Kind den Tod verursacht hat, darf er immer noch vorrangig bestimmen, wie und wo sein Kind unkremiert beerdigt oder kremiert bestattet werden soll!